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Juristenausbildung
Pflichtfachprüfung
Kontakt JPA 1
Prüfungsabteilung 1 (JPA 1)
Justizprüfungsamt Hessen
Telefon
Justizprüfungsamt Hessen - Prüfungsabteilung 1 (JPA 1)
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Sprechstunden:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte verwenden Sie für Anfragen ausschließlich die Postadresse.
Meldeunterlagen oder sonstige Dokumente können nicht persönlich vorbeigebracht werden. Hierfür steht der Briefkasten des JPA I auf der Zeil 42 zur Verfügung.
Justizprüfungsamt I
Hahnstraße 31-35
Frankfurt am Main - Niederrad
Sprechstunden:
Persönliche Vorsprachen am Standort Niederrad sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte verwenden Sie für Anfragen ausschließlich die Postadresse.
Meldeunterlagen oder sonstige Dokumente können nicht persönlich vorbeigebracht werden. Hierfür steht der Briefkasten des JPA I auf der Zeil 42 zur Verfügung. Es ist kein Briefkasten vor Ort vorhanden.
Zeugnisse und sonstige Unterlagen können aus logistischen und Kapazitätsgründen generell nicht persönlich abgeholt werden.
Der für Prüflinge relevante Prüfungsort ergibt sich aus der Ladung zur Prüfung.
Bitte beachten Sie unseren Hinweis für die Kandidatinnen und Kandidaten!
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Juristischen Ausbildungsordnung wurde im GVBl. 2025 Nr. 62 vom 1.10.2025 veröffentlicht.
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Für den anstehenden Prüfungstermin im Februar 2026 sind 730 Kandidatinnen und Kandidaten für die Staatliche Pflichtfachprüfung zugelassen worden. Diese Anzahl übersteigt die übliche Höchstzahl der letzten 10 Jahre um circa 30%. Der Grund dafür ist, dass der Prüfungstermin im Februar 2026 für sehr viele Studentinnen und Studenten nach voller Ausnutzung der Corona-Freisemester die letzte Möglichkeit ist, den Freiversuch wahrzunehmen. Die Prüfung wird unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Raum- und Prüferkapazitäten durchgeführt werden. Die Abwicklung erfordert, basierend auf den Erfahrungswerten des Justizprüfungsamts, in mehrfacher Hinsicht eine vom üblichen Ablauf abweichende Handhabung.
- Die schriftliche Prüfung wird an den Standorten Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Butzbach und Marburg (Cölbe, Wetter) stattfinden. Weil alle Räume bis zur Kapazitätsgrenze genutzt werden müssen, wird es keine Umladungen an einen anderen Standort geben können. Bitte sehen Sie daher von dahingehenden schriftlichen oder telefonischen Anfragen vor oder nach Erhalt der Ladung ab. Das Justizprüfungsamt berücksichtigt bereits von Amts wegen im Rahmen des Möglichen den Wohnort sowie bestehende besondere Anforderungen der Kandidatinnen und Kandidaten.
- Vor der Ladung zur mündlichen Prüfung wird keine Liste der Nichtbesteher hochgeladen werden. Der Einsatz einer erheblich höheren Anzahl an Prüferinnen und Prüfern, die in diesem Termin zudem auch teilweise noch mehrere Klausurensätze werden korrigieren müssen, wird aller Voraussicht nach in vielen Fällen zu einer Überschreitung der in diesem Termin schon sehr knapp bemessenen Korrekturfristen führen. Daher werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung in vielen Fällen erst knapp vor der mündlichen Prüfung feststehen, sodass eine vollständige Liste der Nichtbesteher vor den mündlichen Prüfungen nicht erstellt werden kann. Aus diesem Grund werden auch aller Voraussicht nach in einigen Fällen mit der Ladung zur mündlichen Prüfung nicht alle Bewertungen (Punkte) der schriftlichen Prüfung den Kandidatinnen und Kandidaten mitgeteilt werden können.
- Aufgrund der Vielzahl der durchzuführenden mündlichen Prüfungen werden Kandidatinnen und Kandidaten ggf. auch an vom Wohn- oder Studienort abweichenden Standorten zur mündlichen Prüfung geladen werden müssen. Ferner werden ggf. auch an Samstagen mündliche Prüfungen stattfinden müssen.
Materialien
für die Klausuren der Staatlichen Pflichtfachprüfung in der Zeit vom 23.02.2026 bis 03.03.2026
Bezugnehmend auf den Erlass des Justizprüfungsamts betreffend die Hilfsmittel für die juristischen Staatsprüfungen von 12. Juli 2023 (JMBl. S. 522) ist für die jeweilige Gesetzessammlung folgende als letzte einzuordnende Ergänzungslieferung (EL.) beziehungsweise Auflage zugelassen:
- Habersack, Deutsche Gesetze, Loseblattsammlung - EL. Nr. 202
- Habersack, Ergänzungsband, Loseblattsammlung - EL. Nr. 83
- Sartorius Band I, Loseblattsammlung, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (ohne Ergänzungsband) - EL. Nr. 147
- Sartorius Band II, Internationale Verträge – Europarecht, Loseblattsammlung - EL. Nr. 75
- Nomos-Textsammlung Zivilrecht - 34. Auflage
- Nomos-Textsammlung Strafrecht - 34. Auflage
- Nomos-Textsammlung Öffentliches Recht - 34. Auflage
- Nomos-Textsammlung von Zezschwitz, Landesrecht Hessen - 35. Auflage
- Beck-Texte, dtv, Band 5006, Arbeitsgesetze - 107. Auflage
- Beck-Texte, dtv, Band 5014, Europa-Recht - 30. Auflage
Die Klausuren sind auf dem Stand der genannten EL. beziehungsweise Auflagen erstellt worden.
Sollten Sie andere als die genannten EL. beziehungsweise Auflagen benutzen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Es steht Ihnen frei, auf der jeweiligen Klausur zu vermerken, mit welcher EL. bzw. Auflage gearbeitet wurde.
Die Aktualisierung der Auflagen erfolgt ca. 4 Wochen vor Klausurbeginn.
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Einführung eines integrierten Bachelors
Hinweise zu § 112 a Deutsches Richtergesetz (DRiG)
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