Über das Justizprüfungsamt

Das Justizprüfungsamt ist eine in das Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat eingegliederte oberste Landesbehörde, die die Aufgabe hat, die juristischen Staatsprüfungen zu organisieren und durchzuführen.

Kontakt JPA 1

Staatliche Pflichtfachprüfung / Gleichwertigkeitsprüfung gemäß § 112a DRiG

Prüfungsabteilung 1 (JPA 1)

Justizprüfungsamt Hessen

(Bei Anfragen Postanschrift angeben.)

Zeil 42
60313 Frankfurt am Main

Telefon (alternativ):
+49 611 3214 - 2501
+49 611 3214 - 2502
+49 611 3214 - 2503
+49 611 3214 - 2504

Sprechstunden:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt JPA2

2. Staatsprüfung

Prüfungsabteilung 2 (JPA 2)

Justizprüfungsamt Hessen

Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden

Telefon (alternativ):
+49 611 3214 - 2974 und
+49 611 3214 - 2771

Einsicht in die Prüfungsakten:
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Um einen juristischen Beruf – etwa als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt – ausüben zu können, ist es ausgehend von den Regelungen des Deutschen Richtergesetzes erforderlich, zwei staatliche Prüfungen abzulegen. Die erste dieser Prüfungen markiert das Ende des Studiums der Rechtswissenschaft an einer hessischen Universität, die zweite Prüfung bildet den Abschluss des sich an das Studium anschließenden juristischen Vorbereitungsdienstes.

Auf der Grundlage des Hessischen Juristenausbildungsgesetzes und der Juristischen Ausbildungsordnung führt das Justizprüfungsamt jährlich insgesamt rund 1800 Prüfungsverfahren durch.

Entsprechend seiner Aufgabe, zwei unterschiedliche staatliche Prüfungen durchzuführen, gliedert sich das Justizprüfungsamt in zwei Abteilungen:

  • die Prüfungsabteilung I mit Sitz in Frankfurt am Main ist zuständig für die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung;
  • die Prüfungsabteilung II mit Sitz in Wiesbaden ist zuständig für die Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung.

Über die Ergebnisse und die Einzelheiten der Prüfungsverfahren informiert der Präsident des Justizprüfungsamtes in einem jährlich erscheinenden Bericht.

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