(Bei Anfragen Postanschrift angeben.)
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Telefon (alternativ):
+49 611 3214 - 2501
+49 611 3214 - 2502
+49 611 3214 - 2503
+49 611 3214 - 2504
Sprechstunden:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
JPA
Staatliche Pflichtfachprüfung / Gleichwertigkeitsprüfung gemäß § 112a DRiG
Prüfungsabteilung 1 (JPA 1)
Justizprüfungsamt Hessen
Telefon
(Bei Anfragen Postanschrift angeben.)
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Telefon (alternativ):
+49 611 3214 - 2501
+49 611 3214 - 2502
+49 611 3214 - 2503
+49 611 3214 - 2504
Sprechstunden:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
2. Staatsprüfung
Prüfungsabteilung 2 (JPA 2)
Justizprüfungsamt Hessen
Telefon
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Telefon (alternativ):
+49 611 3214 - 2974 und
+49 611 3214 - 2771
Einsicht in die Prüfungsakten:
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Um einen juristischen Beruf – etwa als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt – ausüben zu können, ist es ausgehend von den Regelungen des Deutschen Richtergesetzes erforderlich, zwei staatliche Prüfungen abzulegen. Die erste dieser Prüfungen markiert das Ende des Studiums der Rechtswissenschaft an einer hessischen Universität, die zweite Prüfung bildet den Abschluss des sich an das Studium anschließenden juristischen Vorbereitungsdienstes.
Auf der Grundlage des Hessischen Juristenausbildungsgesetzes und der Juristischen Ausbildungsordnung führt das Justizprüfungsamt jährlich insgesamt rund 1800 Prüfungsverfahren durch.
Entsprechend seiner Aufgabe, zwei unterschiedliche staatliche Prüfungen durchzuführen, gliedert sich das Justizprüfungsamt in zwei Abteilungen:
Über die Ergebnisse und die Einzelheiten der Prüfungsverfahren informiert der Präsident des Justizprüfungsamtes in einem jährlich erscheinenden Bericht.