Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Verweise auf gesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) – mit der Abkürzung „HDSIG“ im Bürgerservice HessenrechtÖffnet sich in einem neuen Fenster aufrufbar.
A. Allgemeine Informationen
1. Geltungsbereich
Diese Datenschutzhinweise gelten für das Internetangebot des Justizprüfungsamtes Hessen und für die über diese Internetseiten erhobenen personenbezogenen Daten. Für Internetseiten anderer Anbieter, auf die z.B. über Links verwiesen wird, gelten die dortigen Datenschutzhinweise und –erklärungen.
Personenbezogene Daten sind nach Art.4 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren persönlichen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
2. Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf diesen Internetseiten ist das Justizprüfungsamt Hessen, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden, E-Mail: JPAVorzimmer@hmdj.hessen.de, Telefon: +49 611 3214 – 2719.
3. Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat erreichen Sie über Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Datenschutzbeauftragter, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden, E-Mail: datenschutzbeauftragter@hmdj.hessen.de.
4. Hosting
Das Internetangebot wird von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (www.hzd.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) als technischem Dienstleister in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben vorgehalten.
5. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Das Justizprüfungsamt Hessen verarbeitet Ihre Daten zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist, soweit nicht speziellere Rechtsgrundlagen einschlägig sind, Art.6 Abs.1 Satz1 Buchst. e DS-GVO i.V. mit §3 Abs.1 HDSIG.
Soweit Sie in einzelnen Fällen ausdrücklich gefragt werden, ob Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund von Art.6 Abs.1 Satz1 Buchst. a DS-GVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies wirkt allerdings nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig.
6. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind grundsätzlich nur die mit der jeweiligen Vorgangsbearbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizprüfungsamtes Hessen. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen der Vorgaben des geltenden Rechts oder der von Ihnen erteilten Einwilligung, so dass dafür Sorge getragen wird, dass Ihre Daten nicht an Unberechtigte gelangen.
Zur Beantwortung Ihrer Anfragen kann es je nach Sachlage erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung, Bundes- oder kommunale Behörden weiterzuleiten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.
Unter Umständen können Ihre personenbezogenen Daten auch der Auftragsdatenverarbeitung durch technische Dienstleister wie z.B. die HZD unterliegen. Im Rahmen dieser Auftragsdatenverarbeitung werden Ihre Daten streng zweckgebunden verarbeitet, d.h. sie unterliegen den gleichen Garantien wie die Datenverarbeitung durch die Staatskanzlei.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden, ergibt sich, sofern keine speziellen Regelungen einschlägig sind, aus dem Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen vom 14.Dezember 2012 (Link einfügen). Die Aufbewahrungsfrist beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Akte oder der Vorgang abgeschlossen worden ist. Die regelmäßige Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre.
B. Ihre Rechte
Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffene nachfolgende Rechte zu, die sich insbesondere aus Art.15 bis 18, 21 DS-GVO und §§52 und 53 HDSIG ergeben:
1. Recht auf Auskunft
Sie können nach Art.15 DS-GVO oder §52 HDSIG Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §24 Abs.2, §26 Abs.2 und §33 HDSIG sowie §52 Abs.2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.
2. Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art.16 DS-GVO oder §53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
3. Recht auf Löschung
Unter den Bedingungen des Art.17 DS-GVO und der §§34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Im Rahmen der Vorgaben des Art.18 DS-GVO und §53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
5. Recht auf Widerspruch
Nach Art.21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z.B. wenn uns im Sinne von §35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
6. Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/ 1408-0.Allgemeines zum Thema Datenschutz ist ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu finden: www.datenschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
C. Informationen zu speziellen Bereichen des Internetauftritts
1. Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns Daten zu Ihrer Person im Rahmen einer Anfrage elektronisch (z.B. per E-Mail) zur Verfügung stellen, verwenden wir diese Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben ausschließlich zu dem Zweck, zu dem Sie uns diese Daten übermitteln, insbesondere zur Beantwortung Ihrer Fragen. Die Daten werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert und nur für die Bearbeitung Ihres Anliegens von den fachlich zuständigen Personen verwendet.
Im Rahmen der Sachbearbeitung durch uns kann es erforderlich sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Sofern Sie uns in einem solchen Fall die weitergehenden Informationen nicht bereitstellen wollen, hat dies keine nachteiligen Folgen, es ist jedoch möglich, dass die unterbliebene Bereitstellung der angeforderten Informationen die Bearbeitung Ihrer Anfrage erschwert oder unmöglich macht. Sollten Sie dem Justizprüfungsamt gegenüber zur Auskunft verpflichtet sein, weisen wir Sie hierauf durch eine gesonderte Erklärung hin, in der wir Sie auf gegebenenfalls bestehende rechtlich nachteilige Folgen einer durch Sie unterbliebenen Auskunft aufmerksam machen.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen kann es je nach Sachlage erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung, Bundes- oder kommunale Behörden weiterzuleiten. Falls Sie mit einer Weiterleitung nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit.
Sollte das Justizprüfungsamt für Ihr Anliegen nicht zuständig sein, leiten wir Ihre Eingabe an die zuständige Stelle weiter und informieren Sie darüber, sofern das Ihrem Anliegen entspricht.
Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende Zugriffsdaten bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) für statistische Auswertungen durch Mitarbeiter der Landesverwaltung oder der HZD gespeichert:
die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
der Name der aufgerufenen Datei,
das Datum und die Uhrzeit der Anforderung,
die übertragene Datenmenge,
der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
die Zugriffsart (GET, POST),
die Beschreibung des verwendeten Browsers bzw. des verwendeten Betriebssystems,
die anonymisierte IP-Adresse des anfordernden Rechners,
die Session-ID
funktionale Cookies
Aus Gründen der Datensicherheit, also um unerlaubte Zugriffe aufklären oder Missbrauch der Internetseite verhindern zu können, wird die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners erfasst, gespeichert und sieben Tage nach dem Ende des Zugriffs automatisch gelöscht. Um Angriffe abzuwehren (z.B. DDoS Attacken), werden die Webanfragen zudem über einen externen IT-Sicherheitsdienstleister geleitet. Auch hier wird die vollständige IP-Adresse für sieben Tage gespeichert und danach gelöscht.
In der Internetseite der Landesregierung können Cookies oder JAVA-Applets verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen des Browserprogramms vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden.
Ein Drittstaatentransfer Ihrer Daten findet nicht statt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Tracking finden ebenfalls nicht statt.