Hinweis zum E-Examen, Stand 26.06.2024
Im Hinblick auf eine Einführung einer (zukünftigen) elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung (E-Examen) wird auf Folgendes hingewiesen:
Nachdem die rechtlichen und haushälterischen Grundlagen für das E-Examen Anfang 2023 geschaffen worden sind, wurde das Vergabeverfahren für den zukünftigen Regelbetrieb durch Erteilung des Zuschlags an einen IT-Dienstleister erfolgreich abgeschlossen. Es wird nunmehr weiter an der konkreten Umsetzung zur Einführung der elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten gearbeitet.
Der genaue im Verordnungswege festzulegende Zeitpunkt der tatsächlichen Einführung der elektronischen Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung ist für Januar 2025 geplant. Den Referendarinnen und Referendaren wird ein Wahlrecht zustehen, die Aufsichtsarbeiten elektronisch oder handschriftlich anzufertigen.
Alle Referendarinnen und Referendare erhalten einen Zugang zum Übungsportal.
Hierbei handelt es sich um eine webbasierten Übungsmöglichkeit, mit der sie sich mit den Funktionen der in der Prüfung verwendeten Schreiboberfläche vertraut machen, sowie Übungsklausuren anfertigen und speichern können. Zudem besteht auch über das Demoportal die Möglichkeit, vorab unbürokratischen Zugang zur Prüfungsumgebung zu erlangen und hiermit zu arbeiten.
Das Justizprüfungsamt bittet um Verständnis, dass Einzelanfragen zum Thema EExamen nicht individuell beantwortet werden können.
Aktuelle Informationen und Hinweise über weitere Entwicklungen zum E-Examen werden auf der Homepage des Justizprüfungsamtes mitgeteilt werden.
Das Übungsportal können alle hessischen Referendare nutzen, die sich derzeit im juristischen Vorbereitungsdienst befinden und die schriftlichen Klausuren nach dem 01.07.2024 anfertigen. Der Benutzername ist die jeweilige Personalnummer, die mit dem ersten Bezügenachweis übersandt wurde. Bis zum Erhalt des Bezügenachweises kann zu Übungszwecken das Demoportal genutzt werden.