Mann (nur der Rumpf zu sehen) steht vor einer Tafel, auf der die Buchstaben EXAM zu erkennen sind.

Zweite Staatsprüfung

Für Ihre zweite Staatsprüfung haben wir für Sie Formulare und Merkblätter sowie Beispiele für Kurzvorträge zusammengestellt.

Materialien

Hinweis zu einer elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung (E-Examen) – Stand 01.12.2024

Im Hinblick auf eine Einführung einer elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung (E-Examen) wird auf Folgendes hingewiesen:

Ab dem 01.01.2025 haben Referendarinnen und Referendare ein Wahlrecht, die Aufsichtsarbeiten elektronisch oder handschriftlich anzufertigen. Dies gilt auch für Prüflinge, die zur Wiederholung oder Notenverbesserung antreten.

Zudem haben alle Referendarinnen und Referendare einen Zugang zum Übungsportal. Hierbei handelt es sich um eine webbasierte Übungsmöglichkeit, mit der sie sich mit den Funktionen der in der Prüfung verwendeten Schreiboberfläche vertraut machen, sowie Übungsklausuren anfertigen und speichern können. Über das Demoportal besteht ebenfalls die Möglichkeit, vorab unbürokratischen Zugang zur Prüfungsumgebung zu erlangen und hiermit zu arbeiten. Sowohl das Übungs- als auch das Demoportal bilden den im Examen verwendeten Texteditor ab.

Das Justizprüfungsamt bittet um Verständnis, dass Einzelanfragen zum Thema E-Examen nicht individuell beantwortet werden können.

Aktuelle Informationen und Hinweise zum E-Examen werden auf der Homepage des Justizprüfungsamtes mitgeteilt werden. 

Kurzvorträge

Hessenrecht

Maßgebend für die staatliche Pflichtfachprüfung und zweite juristische Staatsprüfung sind das

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Mann tippt auf seinem Mobiltelefon.

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